Die Musikalischen Exequien SWV 279–281 (op. 7) sind ein geistliches musikalisches Werk für Singstimmen und Basso continuo (Orgel und Violone) von Heinrich Schütz. Das Werk entstand als erweiterte Evangelienmotette im Rahmen der lutherischen Trauermesse (Teile I und II) und als Musik zur Beisetzung (Teil III) von Heinrich Posthumus Reuß am 4. Februar/ 14. Februar 1636. Das damals geläufige lateinische Wort ex[s]equiae bedeutet „Leichenbegängnis“; es stellt keinen Traditionszusammenhang mit der ebenfalls oft Exsequien genannten katholischen Begräbnisliturgie her.
Schütz komponierte seine Exequien 1635/36 anlässlich des Todes seines Landesherrn Heinrich Posthumus Reuß. Sie erklangen erstmals bei Reuß’ Trauergottesdienst und Beisetzung in der alten Johanniskirche in Gera. Die Feierlichkeiten fanden wegen Reuß’ Verehrung für den Propheten Simeon und dessen Sterbelied am Sonntag nach Darstellung des Herrn, dem 4. Februar/ 14. Februar 1636 statt.
Der Fürst hatte noch zu seinen Lebzeiten eine Sammlung von Bibelversen und Liedtexten zusammengestellt, mit denen sein Sarg beschriftet werden sollte. Dieselbe Textsammlung übergab Heinrichs Witwe nach dessen Tod am 3. Dezember/ 13. Dezember 1635 an Schütz, der sie zur Grundlage des ersten Teils der Exequien – vor der Predigt – machte. Nach der Predigt über den Text „Herr, wenn ich nur dich habe“ (Ps 73,25-26 Lut) schloss Schütz als zweiten Teil der Exequien die Vertonung ebendieses Textes als Motette an. Zur Bestattung des Sarges in der Familiengruft unter der Kirche erklang als abschließende fünfstimmige Motette der Lobgesang des Simeon Herr, nun lässest du deinen Diener in Frieden fahren.
Die Musikalischen Exequien erschienen 1636 als Schütz’ Opus 7 in Dresden im Druck.
Die Musicalischen Exequien sind für Vokalstimmen und Basso continuo komponiert, wobei die drei Teile unterschiedlich besetzt sind. Der erste Teil ist sechsstimmig ausgeführt (2 Soprane, Alt, 2 Tenöre, Bass, wobei im Altus-Stimmbuch einmal ein zweiter Bass verlangt ist). Im Vorwort zur gedruckten Ausgabe erläutert Schütz, dass an den mit „Capella“ bezeichneten Teil-Sätzen weitere Ripieno-Sänger zu jeder Stimme hinzutreten können. Der zweite Teil verlangt zwei jeweils mit Sopran, Alt, Tenor und Bass besetzte Teilensembles. Im dritten Teil kontrastiert eine 5-stimmige „Capella“ (Sopran, Alt, 2 Tenöre, Bass) mit drei Solostimmen (2 Soprane und Bariton als zwei Seraphim mit der Beata Anima), die als Fernchor aufzustellen sind – bei entsprechenden Möglichkeiten mehrfach an bis zu drei verschiedenen Stellen des Aufführungsraumes.