Das Te Deum C-Dur von
Anton Bruckner (WAB 45), entstanden 1881, revidiert 1883–1884, gilt als eines der bedeutendsten großen Chorwerke seiner Zeit und als einer der Höhepunkte des künstlerischen Schaffens des Komponisten.
Uraufgeführt wurde es am 10. Januar 1886 durch den Wiener Singverein im Musikvereinssaal unter Hans Richter. Eine zweite Aufführung der Fassung für zwei Klaviere fand am 2. Mai 1885 in Wien statt. Das Werk erschien 1885 im Verlag Theodor Rättig, Wien.
Bruckner bezeichnete sein Te Deum als „Stolz meines Lebens“: „Wenn mich der liebe Gott einst zu sich ruft und fragt: ‚Wo hast du die Talente, die ich dir gegeben habe?‘, dann halte ich ihm die Notenrolle mit meinem Te Deum hin, und er wird mir ein gnädiger Richter sein.“ Er widmete sein Werk A.M.D.G. Auch
Gustav Mahler war von dem Werk angetan: In seinem persönlichen Notenauszug hat er den Untertitel "für Chor, Solostimmen, Orchester und Orgel" durch "für Engelszungen, Gottselige, gequälte Herzen und feuergeläuterte Seelen" ersetzt.
Im Adagio der
7. Sinfonie zitiert Bruckner das Thema non confundar in aeternum aus seinem Te Deum. Den Finalsatz seiner
9. Sinfonie konnte Bruckner nicht mehr fertigstellen. Kurz vor seinem Tod soll er verfügt haben, dass man in diesem Fall das Te Deum als Ersatz dafür zu spielen habe. Dies ist in der Konzertpraxis jedoch selten berücksichtigt worden. Mit Bruckners Komposition (und auch Verdis Te Deum, dem vierten Teil der Quattro pezzi sacri) wurde das
Te Deum als Konzertstück etabliert.